Das private Bau- und Immobilienrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen den an einem Bauprojekt privat beteiligten Personen, bspw. Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure und Handwerker. Wir unterstützen unsere Klienten deshalb bei der Bebauung von Liegenschaften und begleiten sie bei aussergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren. Auch bei Werkmängeln begleiten wir unsere Klienten bei der Durchsetzung ihrer Mängelrechte und stehen bei der Lösungsfindung hinsichtlich ausstehender Honorarforderungen an ihrer Seite. Diesbezüglich unterstützen wir unsere Klienten auch bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten und den weiteren notwendigen Schritten und beraten sie auch hinsichtlich Dienstbarkeiten, Grundlasten und anderen Pfandrechten. Schliesslich beraten wir unsere Klienten beim Kauf/Verkauf von Immobilien und begleiten sie bei Fragen zu Eigentumsrechten, im Mietrecht und suchen Lösungen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Das öffentliche Bau- und Immobilienrecht umfasst alle öffentlich-rechtlichen Normen, welche bei Bauprojekten einzuhalten sind. Wir begleiten daher unsere Klienten bei der Einholung von Bau- und weiteren Bewilligungen und stehen ihnen im Rekurs-/Beschwerdeverfahren beratend als auch prozessierend zur Seite. Unsere Klienten können auf unser Wissen und unsere Erfahrung bauen.