Bau- & Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Bauherren, Immobilienunternehmen, Baugesellschaften, Architekten, Immobilieninvestoren wie auch Privatpersonen in bau- und immobilienrechtlichen Belangen und führen für sie auch die damit zusammenhängenden Verfahren.

Das private Bau- und Immobilienrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen den an einem Bauprojekt privat beteiligten Personen, bspw. Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure und Handwerker. Wir unterstützen unsere Klienten deshalb bei der Bebauung von Liegenschaften und begleiten sie bei aussergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren. Auch bei Werkmängeln begleiten wir unsere Klienten bei der Durchsetzung ihrer Mängelrechte und stehen bei der Lösungsfindung hinsichtlich ausstehender Honorarforderungen an ihrer Seite. Diesbezüglich unterstützen wir unsere Klienten auch bei der Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten und den weiteren notwendigen Schritten und beraten sie auch hinsichtlich Dienstbarkeiten, Grundlasten und anderen Pfandrechten. Schliesslich beraten wir unsere Klienten beim Kauf/Verkauf von Immobilien und begleiten sie bei Fragen zu Eigentumsrechten, im Mietrecht und suchen Lösungen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Das öffentliche Bau- und Immobilienrecht umfasst alle öffentlich-rechtlichen Normen, welche bei Bauprojekten einzuhalten sind. Wir begleiten daher unsere Klienten bei der Einholung von Bau- und weiteren Bewilligungen und stehen ihnen im Rekurs-/Beschwerdeverfahren beratend als auch prozessierend zur Seite. Unsere Klienten können auf unser Wissen und unsere Erfahrung bauen.

Eine Auswahl unserer Expertise im Überblick:

  • Umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Bebauung von Liegenschaften
  • Vertragsgestaltung, sowie Verhandlung und Durchsetzung von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln
  • Begleitung bei der Durchsetzung von Mängelrechten
  • Beratung und Durchsetzung hinsichtlich Honorarforderungen von Unternehmen und Handwerkern
  • Beratung hinsichtlich Pfandrechte, Dienstbarkeiten und Grundlasten
  • Erstellung und Prüfung von (Bank-)Garantien, Bürgschaften und Beratung hinsichtlich Finanzierungsmöglichkeiten
  • Beratung und Begleitung betreffend Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Beratung betreffend Eigentumsrechte und deren Schutzmöglichkeiten
  • Beratung betreffend Miteigentum, Stockwerkeigentum und Gesamteigentum
  • Beratung im Nachbarrecht (Streitigkeiten wegen übermässigen Immissionen, Grenzabstände, etc.)
  • Beratung und Unterstützung bei miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Vertretung in Bau- und weiteren Bewilligungsverfahren
  • Unterstützung bei Rekursen und Beschwerdeverfahren
  • Beratung bei bau- und planungsrechtlichen Fragen des öffentlichen Rechts
  • Beratung hinsichtlich Natur-, Heimat-, Umwelt- und Denkmalschutz
  • Beratung betreffend Enteignungsrecht und öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen