Familien, Kindes- und Erwachsenen-
schutz- &
 Erbrecht

Wir stehen unseren Klienten in sämtlichen Belangen des Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutz- sowie Erbrechts beratend als auch prozessierend zur Seite und begleiten sie in schwierigen Situationen mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.

Ein weiterer Fokus unserer Kanzlei bezieht sich auf das Familien-, Kindes- und Erwachsenenschutz- als auch das Erbrecht. 

Wir beraten unsere Klienten in familienrechtlichen Angelegenheiten, namentlich hinsichtlich zu wählender Güterstände, die Vereinbarung von Eheverträgen als auch betreffend die weiteren Folgen einer Eheschliessung. Bei Streitigkeiten während der Ehe versuchen wir mit unseren Klienten, eine Lösung zu finden. Im Falle eines Scheiterns der Ehe stehen wir unseren Klienten bei Eheschutz- und Scheidungsverfahren mit Empathie und Fingerspitzengefühl beratend als auch prozessierend zur Seite und vertreten ihre Interessen namentlich betreffend güterrechtliche Auseinandersetzungen, Unterhaltsfragen, des Vorsorgeausgleichs, sowie des Obhuts- und Sorgerechts von Kindern.

Der Kindesschutz stellt das Wohlergehen von Kindern sicher, wenn sich deren Eltern nicht ausreichend um sie kümmern können. Die Kindesschutzbehörde hat verschiedene Mittel, den Schutz der Kinder zwangsweise durchzusetzen. Der Erwachsenenschutz bietet Erwachsenen Unterstützung, wenn sie aufgrund von Einschränkungen nicht in der Lage sind, sich die notwendige Hilfe selbständig einzuholen. Hierunter fallen auch die Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträgen. Wir unterstützen unsere Klienten auch in diesen Belangen und stehen ihnen bei diesen heiklen Themen zur Seite, um geeignete Lösungen zu finden und mit den Behörden zu kooperieren.

Auch in erbrechtlichen Angelegenheiten stehen wir unseren Klienten in beratender als auch prozessierender Weise bei und zeigen unseren Klienten vorausschauende Lösungen hinsichtlich der Regelung ihrer Nachlässe. Da sich das Verfassen von Testamenten, Erbverträgen und Erbteilungsverträgen in gewissen Fällen als komplex gestaltet, übernehmen wir dies für unsere Klienten und beraten sie in umfassender Weise. Wir übernehmen auch die Funktion von Willensvollstreckern im Falle des Ablebens unserer Klienten. Bei unserem Tätigwerden legen wir grossen Wert darauf, unseren Klienten Lösungen zu bieten, die Zerrüttungen in der Familie vermeiden oder beseitigen. Falls eine einvernehmliche Lösungsfindung nicht möglich ist, vertreten wir unsere Klienten in den Verfahren vor den zuständigen Gerichten.

Eine Auswahl unserer Expertise im Überblick:

  • Beratung hinsichtlich Folgen einer Eheschliessung, Wahl des Güterstands
  • Ausarbeitung von Eheverträgen
  • Beratung und Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren
  • Beratung und Vertretung hinsichtlich Streitigkeiten über Unterhalt, Vorsorgeausgleich, Sorgerechte
  • Beratung bei Kindesschutzmassnahmen
  • Beratung bei Angelegenheiten des Erwachsenenschutzes, insb. Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge
  • Einsetzung als Willensvollstrecker
  • Beratung und Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten
  • Allgemeine Beratung bei Erbfällen
  • Erbrechtliche Klagen, bspw. bei Verletzung von Pflichtteilen