Wir bieten Beratung und Vertretung im Familien- und Erbrecht an und unterstützen beim Erstellen von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen.
Wir beraten unsere Klienten im Familienrecht, insbesondere zu Güterständen, Eheverträgen und den rechtlichen Folgen einer Eheschliessung. Bei Konflikten während der Ehe und bei Trennungen suchen wir gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen und unterstützen bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen.
Im Erbrecht beraten wir unsere Klienten bei der Nachlassregelung, insbesondere beim Verfassen von Testamenten, Erbverträgen und Erbteilungsvereinbarungen. Wir übernehmen regelmässig auch das Mandat als Willensvollstrecker. Unser Ziel ist es, vorausschauende Lösungen zu erarbeiten, die familiäre Konflikte vermeiden oder entschärfen. Wo eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, vertreten wir unsere Klienten vor den zuständigen Gerichten.